Prozess der Anerkennung von Prüfungsleistungen vor Ihrem Aufenthalt an ausländischen Universitäten

 

Wenn Sie eine Zusage für ein Studium an einer ausländischen Universität haben, folgen Sie bitte den Schritten 1 bis 3, um sich im Ausland zu erbringende Kurse im Vorfeld anerkennen zu lassen.

 

1. Schritt: Formale Prüfung durch das Zentrum für Auslandskontakte

Ihr erster Anlaufpunkt ist das Zentrum für Auslandskontakte. Für die Anrechnung ausländischer Prüfungsleistungen ist es wichtig, dass diese als gleichwertig zu Prüfungsleistungen der Bergischen Universität Wuppertal anerkannt werden. Der Prüfungsausschuss nimmt in Abstimmung mit Frau Chang-Ostermeier eine formale Gleichwertigkeitsprüfung vor (Prüfungsform, Arbeitsaufwand, etc.).

 

2. Schritt: Inhaltliche Prüfung des gewählten Kurses durch den Lehrstuhl Dienstleistungsmanagement

Neben der formalen Gleichwertigkeitsprüfung muss außerdem die inhaltliche Gleichwertigkeit der zu erbringenden Kurse bestätigt werden. Diese wird durch die jeweiligen Lehrstühle übernommen. Wenn Sie planen, einen Kurs am Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement anrechnen zu lassen, schicken Sie bitte eine E-Mail an Frau Krah mit den folgenden Informationen:

  • Nachweis der Korrespondenz mit dem Zentrum für Auslandskontakte (eingescanntes Dokument oder Weiterleitung der E-Mail-Absprachen mit Frau Chang-Ostermeier).
  • Beschreibung des Kurses, den Sie an der Universität im Ausland belegen möchten, in digitaler Form. Der Zugang zur jeweiligen Kursbeschreibung muss nachvollziehbar sein (Quellenangabe in Form einer URL).

Daraufhin wird der Inhalt mit dem Modul des Lehrstuhls abgeglichen und auf Vergleichbarkeit geprüft. Im Anschluss daran bekommen Sie eine Antwort, ob Ihr Kurs im Ausland inhaltlich zum jeweiligen Modul des Lehrstuhls passt.

 

3. Schritt: Weitere Absprachen mit dem Zentrum für Auslandskontakte

Wenn die inhaltliche Vergleichbarkeit überprüft und gegeben ist, wenden Sie sich bitte wieder an Frau Chang-Ostermeier vom Zentrum für Auslandskontakte. Ihnen wird dann ein verbindliches „Learning Agreement“ ausgestellt.


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